Der neue Leasing-Standard (IFRS 16) und seine Wechselwirkungen
- wie Sie ohne Probleme durch die Umstellung kommen
Vor Kurzem wurde der neue Standard IFRS 16 zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen veröffentlicht. Insbesondere für Leasingnehmer erfordert der neue Standard einen vollkommen neuen Ansatz für die bilanzielle Abbildung von Leasingverträgen.

Der neue Standard bringt aber auch Implikationen für die Prozesse und IT Systeme Ihres Unternehmens mit sich. Haben Sie z.B. schon daran gedacht, dass der neue Standard eine vollständige, richtige und zeitnahe Datenerfassung aller Leasingverhältnisse erfordert? Verfügt Ihr Unternehmen aktuell über Prozesse und IT Systeme, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Abbildung der Leasingsachverhalte im Einklang mit dem neuen Standard sicherzustellen? Welche Änderungen bringt der Standard für Ihre Rechnungslegungssysteme? Gibt es Überschneidungen mit den anderen Standards (z.B. im Bereich Revenue Recognition) und wenn ja - was bedeuten sie?

Gerne würden wir mit Ihnen über die Auswirkungen auf Sie und Ihr Unternehmen sprechen und den PwC Lösungsansatz vorstellen, der Ihnen ermöglicht, ohne Probleme durch die Umstellung zu kommen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei und freuen uns, Sie am 6. Juni persönlich bei uns zu begrüßen.

Freundliche Grüße,
 
Horst Bernegger
PwC Salzburg
Hans Hartmann
PwC Wien
 
Programm
9:00 - 9:30 Uhr
Empfang und Frühstück

9:30 - 11:00 Uhr
Fachvorträge:
  • Bilanzierung und IT Implementierung: Die Umstellung betrifft sowohl das Rechnungswesen als auch die IT
  • Leasing-Sparringspartner IFRS 15 und IFRS 9: Haben Sie sich schon bekannt gemacht?
  • Welche Änderungen Sie betreffen - zeigen wir Ihnen anhand von illustrativen Beispielen
Referenten:
Raoul Vogel (PwC Österreich), Hans Hartmann (PwC Österreich), Swetlana Liebig (PwC Österreich), Jan-Peter Eberle (PwC Österreich) 
Wann und wo
Montag, 6. Juni 2016
ab 9:00 Uhr

PwC Salzburg
Wilhelm-Spazier-Straße 2a, 5020 Salzburg
Kontakt
Silvia Scherfl
+43 662 2195-101
silvia.scherfl@at.pwc.com
 

Es ist nicht unsere Absicht, Sie als AmtsträgerIn oder als MitarbeiterIn eines Unternehmens zu einer Veranstaltung einzuladen, der Sie aufgrund der für Sie geltenden Vorschriften und Richtlinien nicht Folge leisten dürfen. Bei Annahme dieser Einladung gehen wir daher davon aus, dass Sie vorher mit Ihrer Dienststelle/Ihrem Arbeitsgeber abgeklärt haben, dass diese im Einklang mit den für Sie gültigen Vorschriften steht.

„PwC“ bezeichnet das PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere seiner Mitgliedsfirmen. Jedes Mitglied dieses Netzwerks ist ein selbstständiges Rechtssubjekt. Weitere Informationen finden Sie unter www.pwc.com/structure.
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