Meldepflicht
für grenzüberschreitende Steuerplanungsmodelle
Wir laden Sie herzlich zu unserem Business Breakfast ein.

Im Mai 2018 wurde eine Richtlinie zur Einführung einer Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuerplanungsmodelle beschlossen. Dadurch sollen den Finanzbehörden frühzeitig Informationen zu Steuerplanungsmodellen zur Verfügung gestellt werden. Bei Nichtmeldung drohen (voraussichtlich) hohe Strafen.
Im Rahmen unseres Business Breakfast beschäftigen wir uns mit folgenden Fragestellungen:
  • Welche Personen sind von der Meldepflicht erfasst? In bestimmten Konstellationen sind auch Sie als Steuerpflichtiger zur Meldung verpflichtet. Wann ist dies der Fall und welche Fristen sind einzuhalten? Welche Informationen müssen an die nationalen Behörden übermittelt werden?
  • Meldepflichtig sind grenzüberschreitende Steuerplanungsmodelle, die mindestens eines der im Anhang der Richtlinie angeführten Kennzeichen („hallmarks“) aufweisen. Wann ist vom Bestehen des geforderten grenzüberschreitenden Kriteriums auszugehen? Welche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Main Benefit-Test zu? Wie wird sich diese Verpflichtung auf grenzüberschreitend agierende Unternehmen auswirken?
  • Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2019 in österreichisches Recht umzusetzen, doch ab wann sind umgesetzte Transaktionen von der Meldepflicht umfasst?
Wir haben diese und weitere relevante Informationen für Sie zusammengetragen und aufbereitet. Verschaffen Sie sich einen Überblick!

Anmeldung

 
Wann und wo
Donnerstag, 25. Oktober 2018

ab 8 Uhr
Check-In und Frühstück
8:30 bis 9:30 Uhr
Vorträge und Diskussion

PwC Wien
Donau-City-Straße 7
1220 Wien
Anfahrt
Teilnahme
Die Teilnahme ist für Sie kostenlos. Sichern Sie sich Ihren Platz und melden Sie sich gleich an.
Kontakt
Sabine Rill
+ 43 1 501 88-5167
sabine.rill@pwc.com
 

PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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